Dach oder oberste Geschossdecke
Das Dach oder die oberste Geschossdecke ist eine der größten Wärmeverlustquellen eines Gebäudes, da warme Luft nach oben steigt – vergleichbar mit einer Thermoskanne ohne Deckel. Eine effektive Dämmung dieses Bereichs ist daher entscheidend für den Energieverbrauch und den Wohnkomfort. Zudem besteht in Bestandsgebäuden unter bestimmten Bedingungen eine gesetzliche Pflicht zur Nachdämmung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
1. Pflicht zur Nachdämmung nach GEG – Wann muss ein Bestandsgebäude nachgerüstet werden?
Nach § 47 GEG besteht eine Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, wenn:
das Gebäude nach seiner Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt wird,
die oberste Geschossdecke oder das Dach nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt (also ungedämmt ist oder nur eine sehr geringe Dämmung aufweist).
Anforderungen: Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der nachträglichen Dämmung darf maximal 0,24 W/m²K betragen. Das bedeutet eine Dämmstärke von ca. 14 – 20 cm, abhängig vom Material.
Ausnahmen:
Wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Maßnahme unwirtschaftlich ist (z. B. wenn die Einsparungen die Kosten nicht rechtfertigen).
Falls die oberste Geschossdecke bereits die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt.
Bei einem Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Nachrüstpflicht erst im Fall eines Eigentümerwechsels von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt dann zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
2. Wichtige Aspekte bei der Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke
(a) Hohe Dämmstärke für geringen Energieverlust
Eine dicke Dämmung minimiert Wärmeverluste. Übliche Dämmstärken bei Sanierung oder Neubau liegen zwischen 25 und 40 cm.
Als Materialien können beispielsweise Mineralwolle, Holzfaser, Zellulose oder Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR) in Betracht kommen.
(b) Luftdichter Anschluss zur Vermeidung von Feuchteschäden
Eine luftdichte Konstruktion ist essenziell, um ungewolltes Entweichen warmer Luft in die Konstruktion zu verhindern. Dort könnte diese auskondensieren. Das entstehende Wasser kann die Konstruktion beschädigen (z. B. Fäulnis von Balken).
Die luftdichte Ebene (z. B. Dampfbremse) muss daher sorgfältig verklebt und lückenlos an alle Bauteile angeschlossen werden. Bei unverputztem Mauerwerk sollte vorher ein Glattstrich (ca. 1 mm starke Putzschicht) aufgebracht werden, damit die Verklebung lückenlos angeschlossen werden kann.
(c) Wärmebrückenfreier Anschluss
Wärmebrücken führen zu Energieverlusten und lokalen Temperaturunterschieden, die Schimmelbildung begünstigen.
Besonders kritisch sind Übergänge zu Wänden, Gauben oder angrenzenden Dachflächen – hier müssen Dämmelemente lückenlos angeschlossen werden.
(d) Dachdurchdringungen sorgfältig abdichten
Kabel, Lüftungsrohre oder Schornsteine müssen luft- und winddicht in die Dämmung integriert werden.
Flexible Manschetten können beim Abkleben von Rohren und Kabeln helfen.
(e) Begehbarkeit der obersten Geschossdecke berücksichtigen
Falls der Dachboden als Abstellfläche genutzt werden soll, sollte eine begehbare Dämmschicht hergestellt werden.
Hierfür können entweder Dämmplatten mit druckfesten Abdeckungen (z. B. Holzspanplatten) versehen werden oder eine Tragkonstruktion mit dazwischenliegender Dämmung aufgebaut werden.
(f) Diffusionsoffene Baustoffe zur Feuchtigkeitsregulierung
Eine diffusionsoffene Bauweise (z. B. mit Holzfaserdämmplatten oder Zellulose) sorgt dafür, dass Feuchtigkeit aus der Konstruktion entweichen kann, wenn sie beispielsweise durch kleine Risse dorthin gelangt ist. Das macht die Konstruktion fehlertoleranter.
Moderne Baustoffe wie feuchte- oder temperaturvariable Dampfbremsen erleichtern einen passenden Bauteilaufbau gerade in der Sanierung. Allerdings muss in jedem Einzelfall gezielt das richtige Produkt für den konkreten Zweck ausgewählt werden.
Fazit – Die richtige Dämmung für Energieeinsparung und Wohnkomfort
Die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der obere Gebäudeabschluss ungedämmt ist. Dabei sollte auf eine ausreichende Dämmstärke, luftdichte Anschlüsse, eine wärmebrückenfreie Konstruktion und eine angepasste Begehbarkeit geachtet werden. Eine sorgfältige Umsetzung spart nicht nur Heizkosten, sondern schützt auch vor Feuchteschäden und verbessert den Wohnkomfort erheblich.
Bildquelle: Pixapay