Keller bzw. Bodenplatte
Wie erfolgt die Dämmung des unteren Gebäudeabschlusses?
Gebäude ohne Keller:
Hier kann die Dämmung nur auf der Bodenplatte erfolgen.
Aufgrund der meist beschränkten Aufbauhöhe (vorgegeben durch Tür- und Treppenmaße) kommen hier meist Hochleistungsdämmstoffe wie Polyurethan (PUR / PIR) in Betracht.
Unter Umständen lässt sich auch durch einen so genannten Trockenaufbau (statt einem Zement- oder Fließestrich) noch etwas Aufbauhöhe „heraus holen“.
Gebäude mit unbeheiztem Keller:
Eine Dämmung der Kellerdecke ist sinnvoll, um die Wärmeverluste der darüber liegenden Räume zu reduzieren.
Dies kann durch eine von unten angebrachte Dämmung (z. B. Mineralwolle, PUR-Hartschaum) oder einen neuen Bodenaufbau mit integrierter Dämmung im Erdgeschoss erfolgen.
Begrenzender Faktor ist dort meist die Deckenhöhe des Kellergeschosses bzw. die „Luft“ über den Versorgungsleitungen.
Wird die Kellerdecke unter einem beheizten Geschoss gedämmt, sollte eine so genannte Flankendämmung (ca. 50 cm) entlang der Innen- und Außenwände nach unten gezogen werden, um Wärmebrücken zu reduzieren.
Falls sich eine Heizungsanlage in einem unbeheizten Keller befindet, kann es zu erheblichen Energieverlusten kommen. In solchen Fällen sollten zumindest die Heizungsrohre gut gedämmt werden.
Gebäude mit beheiztem Keller:
Hier sollten die Kellerwände und der Kellerfußboden gedämmt werden, um den Wärmeverlust nach außen zu minimieren.
Beides ist in der Regel aufwändiger, weil entweder die Kellerwände außen freigelegt oder eine technisch anspruchsvolle Innendämmung geplant und angebracht werden muss. Für eine Dämmung des Kellerbodens muss dieser frei geräumt werden.
Soll Perimeterdämmung außen an den Kellerwänden angebracht werden, muss diese feuchte- und druckbeständig sein (XPS oder Schaumglas).