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Infrastrukturmaßnahmen

Optimierung der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Betriebsgelände - Parkplatznutzung und Parkraumbewirtschaftung

Parkplätze auf dem Betriebsgelände sind häufig begrenzt. Gleichzeitig führen steigende Beschäftigtenzahlen, zunehmender Lieferverkehr und der Wunsch nach kurzen Wegen zu Engpässen und Suchverkehr. Das verursacht:

  • erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld

  • Zeitverluste durch Parkplatzsuche

  • zusätzliche Lärm- und Emissionsbelastungen

  • Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen (Mitarbeitende, Besuchende, Lieferdienste)

Eine strukturierte Parkraumbewirtschaftung ist ein wirksames Instrument, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Ziele der Optimierung und Parkraumbewirtschaftung

  • Effiziente Flächennutzung: Bestehende Parkflächen besser auslasten, bevor neue Flächen geschaffen werden.

  • Verkehrsreduzierung: Suchverkehr und individuelle Pkw-Fahrten verringern.

  • Förderung nachhaltiger Mobilität: Anreize für ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr und Fahrgemeinschaften schaffen.

  • Transparenz und Fairness: Klare, nachvollziehbare Regeln für alle Beschäftigten und Besuchenden.

  • Zukunftsfähigkeit: Vorbereitung auf Veränderungen wie E-Mobilität oder veränderte Arbeitsmodelle (Homeoffice, Gleitzeit etc.).

Mögliche Maßnahmen

  1. Analyse und Erfassung des Bestands

    • Systematische Erhebung der bestehenden Stellplätze (Mitarbeitende, Besuchende, Dienstfahrzeuge, Lieferverkehr).

    • Auswertung von Auslastung und Belegungszeiten (z. B. Spitzenzeiten, Dauerparker).

    • Identifikation von Engpässen, ungenutzten Flächen und Optimierungspotenzialen.

  2. Zonierung und klare Stellplatzzuordnung

    • Trennung von Bereichen für Mitarbeitende, Besuchende und Lieferverkehr.

    • Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen nahe Eingängen für Besuchende.

    • Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, Poolfahrzeuge und Fahrgemeinschaften in attraktiver Lage.

    • Einrichtung von Barrierefreien Stellplätzen nach Bedarf und Vorgaben.

  3. Parkraumbewirtschaftung und Regelungen

    • Einführung eines Parkberechtigungssystems (z. B. Ausweise, digitale Registrierung).

    • Priorisierung bestimmter Gruppen, z. B.:

      • Mitarbeitende mit eingeschränkter Mobilität

      • Schichtarbeitende ohne ÖPNV-Alternative

      • Fahrgemeinschaften mit mehreren Insassen

    • Zeitliche Begrenzungen für bestimmte Stellplätze, um Dauerparken zu vermeiden.

    • Optionale, sozial verträgliche Parkgebühren als Steuerungsinstrument, kombiniert mit alternativen Mobilitätsangeboten (z. B. Zuschuss zum ÖPNV-Ticket).

  4. Digitale Unterstützung und Transparenz

    • Nutzung digitaler Parkraummanagement-Systeme (z. B. Anzeige freier Plätze, Online-Reservierung bestimmter Stellplätze).

    • Übersichtliche Beschilderung und Informationsmaterial (Lagepläne, Intranet-Infos, FAQ).

    • Einbindung in bestehende betriebliche Kommunikationskanäle (Intranet, Aushänge, Newsletter).

  5. Verknüpfung mit alternativen Mobilitätsangeboten

    • Schaffung attraktiver Fahrradinfrastruktur (überdachte Abstellanlagen, Lademöglichkeiten für E-Bikes, Umkleiden und Duschen).

    • Gute Erreichbarkeit und Information zu ÖPNV-Haltestellen in der Nähe (z. B. Fahrpläne, Ticketzuschüsse).

    • Förderung von Fahrgemeinschaften (Mitfahrbörsen, reservierte Stellplätze).

    • Integration von Carsharing-Angeboten für dienstliche und private Nutzung nach betrieblichen Regelungen.

  6. Berücksichtigung der Elektromobilität

    • Schrittweise Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.

    • Klare Nutzungs- und Abrechnungsregeln für Ladevorgänge.

    • Bevorzugte Stellplätze für E-Fahrzeuge in Kombination mit einem übergeordneten Mobilitätskonzept.

Kommunikation und Beteiligung

Für den Erfolg der Maßnahmen ist eine transparente Kommunikation entscheidend:

  • Frühzeitige Information der Mitarbeitenden über Ziele, Gründe und Nutzen der Parkraumbewirtschaftung.

  • Möglichkeit zur Mitarbeitendenbeteiligung (z. B. Befragungen, Workshops, Feedbackkanäle).

  • Regelmäßige Evaluation und Anpassung der Regelungen anhand von Rückmeldungen und beobachteten Effekten.

Nutzen für Unternehmen und Beschäftigte

  • Verbesserte Erreichbarkeit des Standorts und effizientere Abläufe auf dem Gelände.

  • Weniger Stress durch Parkplatzsuche und klar geregelte Zuständigkeiten.

  • Imagegewinn durch ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept.

  • Beitrag zu Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens bzw. der öffentlichen Verwaltung.

Wir beraten Sie hier gerne auch zu entsprechenden Fördermöglichkeiten:

Landratsamt Ostallgäu, Servicestelle ÖPNV & Mobilität
E-Mail: mobilitaet@lra-oal.bayern.de, Tel.: 08342 911-473

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