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Förderprogramme zur Mobilität

Bundes-Förderprogramm für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge und Tankstellen

Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 220 Millionen Euro bereit und will damit den Aufbau von bis zu 40 Tankstellen fördern ud außerdem bis zu 400 Wasserstoff-Lkw auf die deutschen Straßen bringen. Dazu unterstützt das Bayerische Förderprogramm den Kauf und das Leasing von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Gefördert werden sowohl Brennstoffzellenfahrzeuge als auch Wasserstoffverbrenner. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber konventionellen Antrieben.

Einsendefrist: 21. Mai 2026

Radoffensive Klimaland Bayern

Die Radoffensive des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)stellt einen wesentlichen Baustein zur Erreichung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes dar. Mit ihr sollen die Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Radinfrastruktur und der Verkehrssicherheit für Radfahrer unterstützt werden. Mit der Förderung von Planung und Machbarkeitsstudien soll sie einen Impuls zur baulichen Umsetzung von Radwegen geben und so das besondere Engagement der Landkreise und Gemeinden für den Radverkehr bestärken.

Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Radinfrastruktur: Innovationen im Radwegebau (z.B. bei begrenztem Platzangebot oder außergewöhnliche Ingenieurbauwerke etc.), Interkommunale Radwege, Radwege im Wald, Radwege entlang von Bahnlinien, Touristische Radwege, Innerstädtischer Lückenschluss von Radschnellverbindungen, Fahrradstraßen. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Planungen und der Bau.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse. Für Vorhaben betreffend öffentlicher Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den (überörtlichen) Radverkehr, sind auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) antragsberechtigt.

Es handelt sich Anteilsfinanzierung. Der Regelfördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, 90% für Stabilisierungsgemeinden und 100% für bayerische Staatsforsten. Förderanträge können hier künftig vollständig digital über die Plattform eingereicht und bearbeitet werden.

Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“

Das Bundesministerium für Verkehr hat den Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“ veröffentlicht. Ziel ist es, die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stärken und die Sicherheit im Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 145 Millionen Euro bereit; gefördert werden bis zu 30 Projekte mit einer Laufzeit bis 2031.

Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen wie sichere Wege, Querungen oder Verkehrsberuhigung als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung und Beteiligung. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent.

Der Förderaufruf umfasst zwei Förderlinien:

  • „Zukunft fährt Fahrrad“: für innovative Modellprojekte mit Umsetzung bis 2031

  • „Lückenschluss im Sprint“: für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen mit Wirkung vor Ort bis 2027

Für die erste Förderlinie können Projektskizzen bis 15. Juli 2026 eingereicht werden, für die zweite Förderlinie Anträge bis 31. Juli 2026. Die Bewilligungen sollen bis Ende 2026 erfolgen.

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