Förderprogramme zur Mobilität
Freistaat startet neuen Förderaufruf für öffentliche Ladeinfrastruktur
Der Freistaat Bayern startet den nächsten Förderaufruf zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Vom 6. bis 17. Juli 2026 können Anträge für den Aufbau neuer öffentlich zugänglicher PKW-Ladeinfrastruktur gestellt werden. Dafür stehen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere leistungsfähige Standorte. Voraussetzung ist, dass pro Antrag mindestens ein Schnellladepunkt oder vier Normalladepunkte errichtet werden. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern weiter voranzubringen und an den wachsenden Bedarf anzupassen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Betreut wird das Förderprogramm von der Kompetenzstelle Elektromobilität und dem Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH. Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert am 1. Juli 2026 um 13:00 Uhr und am 7. Juli 2026 um 10:00 Uhr 2026 in Online-Informationsveranstaltungen mit anschließender Sprechstunde ausführlich über die Inhalte des ersten Förderaufrufs zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bayern.
Direkter Zugangslink zur Online-Informationsveranstaltung 1.7.2026
Direkter Zugangslink zur Online-Informationsveranstaltung 7.7.2026
Radoffensive Klimaland Bayern
Die Radoffensive des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)stellt einen wesentlichen Baustein zur Erreichung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes dar. Mit ihr sollen die Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Radinfrastruktur und der Verkehrssicherheit für Radfahrer unterstützt werden. Mit der Förderung von Planung und Machbarkeitsstudien soll sie einen Impuls zur baulichen Umsetzung von Radwegen geben und so das besondere Engagement der Landkreise und Gemeinden für den Radverkehr bestärken.
Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Radinfrastruktur: Innovationen im Radwegebau (z.B. bei begrenztem Platzangebot oder außergewöhnliche Ingenieurbauwerke etc.), Interkommunale Radwege, Radwege im Wald, Radwege entlang von Bahnlinien, Touristische Radwege, Innerstädtischer Lückenschluss von Radschnellverbindungen, Fahrradstraßen. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Planungen und der Bau.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse. Für Vorhaben betreffend öffentlicher Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den (überörtlichen) Radverkehr, sind auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) antragsberechtigt.
Es handelt sich Anteilsfinanzierung. Der Regelfördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, 90% für Stabilisierungsgemeinden und 100% für bayerische Staatsforsten. Förderanträge können hier künftig vollständig digital über die Plattform eingereicht und bearbeitet werden.
Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“
Das Bundesministerium für Verkehr hat den Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“ veröffentlicht. Ziel ist es, die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stärken und die Sicherheit im Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 145 Millionen Euro bereit; gefördert werden bis zu 30 Projekte mit einer Laufzeit bis 2031.
Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen wie sichere Wege, Querungen oder Verkehrsberuhigung als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung und Beteiligung. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent.
Der Förderaufruf umfasst zwei Förderlinien:
„Zukunft fährt Fahrrad“: für innovative Modellprojekte mit Umsetzung bis 2031
„Lückenschluss im Sprint“: für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen mit Wirkung vor Ort bis 2027
Für die erste Förderlinie können Projektskizzen bis 15. Juli 2026 eingereicht werden, für die zweite Förderlinie Anträge bis 31. Juli 2026. Die Bewilligungen sollen bis Ende 2026 erfolgen.