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Solarpflicht

Die Regelungen zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Bayern zu fördern, wobei für Wohngebäude eine flexiblere Handhabung vorgesehen ist als für Nichtwohngebäude.

Die Solarpflicht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sieht folgende Regelungen vor:

 Nichtwohngebäude

  • Seit 1. März 2023: Pflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude

  • Seit 1. Juli 2023: Pflicht für alle sonstigen neuen Nichtwohngebäude (z. B. landwirtschaftliche Gebäude)

  • Seit 1. Januar 2025: Pflicht bei vollständiger Dacherneuerung von Bestandsgebäuden

Die Photovoltaikanlage muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche bedecken.

 Wohngebäude

  • Seit 1. Januar 2025: Soll-Vorschrift für neue Wohngebäude und bei Dacherneuerungen

  • Keine strikte Größenvorgabe, sondern Forderung nach „einer angemessene Größe“

  • Gilt für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern

 Ausnahmen und Alternativen

  • Gebäude mit Dachflächen unter 50 m² sind ausgenommen

  • Solarthermie kann als Alternative zur Photovoltaik installiert werden

  • Ausnahmen möglich bei technischen Hindernissen oder unverhältnismäßigen Kosten

Weitere Informationen finden Sie in der Bayerischen Bauordnung (Art. 44a).

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