Antragsberechtigte
Privatpersonen, die ihr Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen haben. Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 über das Online-Portal eingereicht werden.
Verwendungszweck
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind alle erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Weitere Informationen findet man unter:
Förderfibel des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
und hier:
Bundesumweltministerium – „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“
Bildquelle: pixabay.com
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