Seit 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN EN 50549-10 für steckerfertige Balkonkraftwerke. Sie legt europaweit einheitliche Sicherheitsanforderungen für kleine Photovoltaikanlagen fest, die per Stecker an das Hausstromnetz angeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern sieht darin einen wichtigen Schritt, weil damit klare technische Vorgaben für Wechselrichter, Netz- und Anlagenschutz sowie den Anschluss an Steckdosen geschaffen werden.
Die neue Norm erleichtert Planung und Kauf von Balkonkraftwerken, da Verbraucherinnen und Verbraucher sich besser an zertifizierten Geräten orientieren können. Dennoch empfiehlt die Verbraucherzentrale, vor der Anschaffung auf Qualität, zulässige Einspeiseleistung, sichere Befestigung am Balkon und die Vorgaben des Netzbetreibers zu achten. So können Haushalte ihren eigenen Solarstrom sicher erzeugen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Bildquelle: KI-generiert
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