Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Recht auf Reparatur. Es soll dazu beitragen, Geräte länger zu nutzen, Ressourcen zu schonen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden.
Hersteller müssen für bestimmte Produkte Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Smartphones und Tablets. Neu erfasst sind auch Staubsauger, Saugroboter sowie bestimmte Akkus, Batterien und Datenspeicher.
Wer ein defektes Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist reparieren lässt, profitiert zusätzlich: Die Frist verlängert sich bei Käufen ab dem 31. Juli 2026 um zwölf Monate – von zwei auf insgesamt drei Jahre. Bei einer Ersatzlieferung kann auf Wunsch auch ein aufbereitetes Gerät gewählt werden.
Reparaturen sind nicht immer kostenlos. Hersteller müssen jedoch typische Reparaturpreise auf ihrer Internetseite veröffentlichen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten besser einschätzen und leichter entscheiden, ob sich eine Reparatur lohnt.
Quelle: Neue Rechte für die Reparierbarkeit | Verbraucherzentrale Bayern
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