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Fördermöglichkeiten durch die Öko-Modellregion

Förderung von Öko-Kleinprojekten

Mit dem Verfügungsrahmen Öko-Projekte werden Kleinprojekte gefördert, welche die regionale Bio-Land- und Ernährungswirtschaft stärken.

  • Was ist ein Kleinprojekt?

    Gefördert werden Projekte, deren Gesamtausgaben zwischen 1.000 € und 20.000 € netto liegen. Die Nettoausgaben werden mit bis zu 50% bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000€. Die Kleinprojekte können erst ab der Bewilligung der Förderung gestartet werden.

  • Was ist förderfähig?

    Förderfähig ist im Prinzip alles, was regionale Bio-Lebensmittel besser verfügbar macht. Das sind beispielsweise Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch. Auch Ausstattungen für die Direktvermarktung oder Hofläden können gefördert werden. Neben Sachkosten sind auch Werbemittel wie Flyer oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung förderfähig.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Alle bio-zertifizierten Betriebe (Landwirtschaft, Verarbeitung, Gastronomie, Handel) in der Öko-Modellregion. Der Antragssteller muss seine Biozertifizierung bei der Antragsstellung vorlegen. Im Falle einer Umstellung den unterschriebenen Kontrollvertrag.

    Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden

  • Wie werden die Projekte ausgewählt?

    Die Projekte werden von einem Entscheidungsgremium ausgewählt. Dieses setzt sich zusammen aus Bio-Erzeugung, Bio-Verarbeitung und aus kommunalen Vertretern. Die Projekte werden mit Hilfe definierter Kriterien bewerten.

Link: Öko-Modellregionen · Verfügungsrahmen Ökoprojekte

Förderung der Bio-Zertifizierung

Die Öko-Modellregion unterstützt Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und die Lebensmittelverarbeitung finanziell bei der Bio-Zertifizierung. Wenn Bio-Produkte aus der Region verarbeitet werden, fördert der Landkreis Ostallgäu die Zertifizierungskosten mit 75% der Kosten (netto) in den ersten zwei Jahren.

Hinweis: Bio und Öko sind gesetzlich geschützte Begriffe. Wer mit Bio-Produkten werben will, muss sich zertifizieren lassen. Dies dient dem Verbraucherschutz. Bei der Kontrolle wird überprüft, woher die Bio-Ware stammt.

Link: Öko-Modellregionen · Förderung der Bio-Zertifizierung

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